Bürgergeld 2026: Everything You Need to Know About Germany's Basic Income Support

February 4, 2026

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland. Es wurde am 1. Januar 2023 eingeführt und ersetzt das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II).

Unterschied zu Hartz IV

| Merkmal | Hartz IV (ALG II) | Bürgergeld | |---------|-------------------|------------| | Karenzzeit Vermögen | Keine | 12 Monate | | Schonvermögen | 150 € pro Lebensjahr | 40.000 € (1 Person) | | Kosten der Unterkunft | Sofortige Prüfung | 12 Monate Karenzzeit | | Weiterbildung | Weniger Förderung | Weiterbildungsgeld 150 € | | Sanktionen | Bis 100 % Kürzung | Maximal 30 % Kürzung | | Freibeträge Einkommen | Niedriger | Höhere Freibeträge |

Das Bürgergeld setzt stärker auf Fördern statt Fordern. Die Karenzzeit von 12 Monaten gibt Ihnen zu Beginn mehr Sicherheit.

Bürgergeld Regelsätze 2026

Die Regelsätze werden jährlich angepasst. Hier die aktuellen Beträge:

Monatliche Regelbedarfe 2026

| Regelbedarfsstufe | Personengruppe | Betrag 2026 | |-------------------|----------------|-------------| | Stufe 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € | | Stufe 2 | Paare (je Partner) | 506 € | | Stufe 3 | Erwachsene in Einrichtungen | 451 € | | Stufe 4 | Jugendliche 14-17 Jahre | 471 € | | Stufe 5 | Kinder 6-13 Jahre | 390 € | | Stufe 6 | Kinder 0-5 Jahre | 357 € |

Was der Regelsatz abdeckt

Der Regelsatz soll den Lebensunterhalt sichern, darunter:

  • Nahrung und Getränke
  • Bekleidung und Schuhe
  • Haushaltsenergie (ohne Heizung)
  • Körperpflege
  • Hausrat und Haushaltsgeräte
  • Telekommunikation und Internet
  • Freizeit und Kultur
  • Verkehr / Mobilität
    • Nicht im Regelsatz enthalten:
    • Miete und Heizkosten (werden separat übernommen)
    • Kranken- und Pflegeversicherung (wird vom Jobcenter gezahlt)
    • Mehrbedarfe (z.B. für Schwangere, Alleinerziehende)

    Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

    Grundvoraussetzungen

    Sie haben Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie:

    1. Erwerbsfähig sind (mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können) 2. Hilfebedürftig sind (Einkommen und Vermögen reichen nicht) 3. Zwischen 15 und dem Rentenalter sind 4. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

    Wer zählt zur Bedarfsgemeinschaft?

    Das Bürgergeld wird für die gesamte Bedarfsgemeinschaft berechnet:

  • Sie selbst
  • Ihr Partner / Ihre Partnerin (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, eheähnliche Gemeinschaft)
  • Unverheiratete Kinder unter 25 im Haushalt
  • Sonderfälle

  • EU-Bürger: Anspruch nach 5 Jahren Aufenthalt oder bei Arbeitnehmerstatus
  • Studierende: In der Regel kein Anspruch (BAföG geht vor)
  • Rentner: Kein Bürgergeld, sondern Grundsicherung im Alter (SGB XII)
  • Selbstständige: Anspruch möglich bei zu geringem Einkommen
  • Bürgergeld beantragen: Schritt für Schritt

    Schritt 1: Zuständiges Jobcenter finden

    Das Jobcenter Ihres Wohnortes ist zuständig. Finden Sie es unter jobcenter.digital oder über Ihre Gemeinde.

    Schritt 2: Antrag stellen

    Sie haben mehrere Möglichkeiten:

  • Online: Über jobcenter.digital
  • Persönlich: In Ihrem Jobcenter
  • Formlos: Schriftlich per Post oder Fax (zur Fristwahrung)
  • Wichtig: Das Bürgergeld wird ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich!

    Schritt 3: Unterlagen vorbereiten

    Diese Dokumente brauchen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag und Mietbescheinigung
  • Nachweise über Einkommen (Lohnabrechnungen, Bescheide)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Nachweise über Vermögen (Sparbücher, Depotauszüge)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Bescheide über andere Leistungen (Kindergeld, Wohngeld etc.)
  • Schritt 4: Erstgespräch im Jobcenter

    Nach der Antragstellung werden Sie zu einem Gespräch eingeladen:

    1. Ihre Situation wird besprochen 2. Ein Kooperationsplan wird erstellt 3. Sie erhalten Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten

    Schritt 5: Bescheid erhalten

    Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Wochen. Der Bescheid enthält:

  • Höhe des Bürgergeldes
  • Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate)
  • Zusammensetzung der Leistung
  • Vermögen und Schonvermögen

    Karenzzeit (erste 12 Monate)

    In den ersten 12 Monaten gelten großzügige Freibeträge:

    | Personen | Schonvermögen | |----------|---------------| | 1 Person | 40.000 € | | Jede weitere Person | + 15.000 € |

    Beispiel: Eine Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern darf in der Karenzzeit bis zu 85.000 € Vermögen besitzen.

    Nach der Karenzzeit

    Nach 12 Monaten gelten niedrigere Grenzen:

    | Personen | Schonvermögen | |----------|---------------| | 1 Person | 15.000 € | | Jede weitere Person | + 15.000 € |

    Was zählt als Vermögen?

  • Bargeld und Kontoguthaben
  • Sparbücher und Festgeld
  • Aktien, Fonds, Wertpapiere
  • Lebensversicherungen (Rückkaufswert)
  • Immobilien (außer selbstgenutzte)
  • Fahrzeuge (über angemessenem Wert)
  • Was zählt NICHT als Vermögen?

  • Selbstgenutzte Immobilie (angemessene Größe)
  • Ein angemessenes Fahrzeug (ca. 15.000 € Wert)
  • Altersvorsorge (Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge)
  • Hausrat
  • Kosten der Unterkunft (KdU)

    Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter die Kosten für Miete und Heizung.

    Karenzzeit (12 Monate)

    In den ersten 12 Monaten werden die tatsächlichen Kosten übernommen, unabhängig von der Angemessenheit.

    Nach der Karenzzeit

    Danach müssen die Kosten angemessen sein. Was angemessen ist, legt jede Kommune selbst fest.

    | Stadt (Beispiel) | Angemessene Miete 1 Person | Angemessene Miete 2 Personen | |------------------|---------------------------|-----------------------------| | Berlin | ca. 450 € | ca. 550 € | | München | ca. 700 € | ca. 850 € | | Hamburg | ca. 500 € | ca. 620 € | | Leipzig | ca. 350 € | ca. 430 € |

    Hinweis: Die Werte variieren stark je nach Kommune. Fragen Sie Ihr Jobcenter nach den lokalen Richtwerten.

    Hinzuverdienst und Freibeträge

    Sie dürfen neben dem Bürgergeld arbeiten. Ein Teil Ihres Einkommens bleibt anrechnungsfrei:

    Freibeträge bei Erwerbseinkommen

    | Bruttoeinkommen | Freibetrag | |-----------------|------------| | Bis 100 € | 100 % frei (Grundfreibetrag) | | 100 - 520 € | 20 % frei | | 520 - 1.000 € | 30 % frei | | 1.000 - 1.200 € | 10 % frei |

    Bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern: Bis 1.500 € statt 1.200 €.

      Rechenbeispiel: Bei 800 € Bruttoeinkommen behalten Sie:
    • 100 € Grundfreibetrag
    • 84 € (20 % von 420 €)
    • 84 € (30 % von 280 €)
    • = 268 € bleiben anrechnungsfrei

    Pflichten beim Bürgergeld

    Mitwirkungspflichten

  • Veränderungen der Lebenssituation melden
  • Einladungen des Jobcenters folgen
  • Kooperationsplan einhalten
  • Zumutbare Arbeit annehmen
  • Sanktionen

    Bei Pflichtverletzungen kann das Bürgergeld gekürzt werden:

    | Verstoß | Kürzung | |---------|----------| | Erster Meldeverstoß | 10 % für 1 Monat | | Erster Pflichtverstoß | 10 % für 1 Monat | | Zweiter Pflichtverstoß | 20 % für 2 Monate | | Dritter Pflichtverstoß | 30 % für 3 Monate |

    Maximal 30 % Kürzung. Die Kosten der Unterkunft dürfen nicht gekürzt werden.

    Tipps für den Umgang mit dem Jobcenter

    1. Alles schriftlich festhalten

    Lassen Sie sich Zusagen und Vereinbarungen immer schriftlich geben. Führen Sie ein Aktentagebuch.

    2. Fristen beachten

  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Zugang des Bescheids
  • Weiterbewilligungsantrag: Rechtzeitig vor Ablauf stellen
  • Veränderungsmitteilung: Sofort bei Änderungen
  • 3. Beratung suchen

    Kostenlose Beratung erhalten Sie bei:

  • Sozialverbänden (Caritas, Diakonie, AWO)
  • Verbraucherzentralen
  • Erwerbslosenberatungsstellen
  • 4. Bescheide prüfen

    Fehler in Bürgergeld-Bescheiden sind häufig. Lassen Sie jeden Bescheid prüfen und legen Sie bei Fehlern Widerspruch ein.

    5. Eingliederungsvereinbarung verstehen

    Der Kooperationsplan (früher Eingliederungsvereinbarung) ist wichtig. Lesen Sie ihn sorgfältig und lassen Sie sich beraten, bevor Sie unterschreiben.

    Häufige Fragen zum Bürgergeld

    Wie lange bekommt man Bürgergeld?

    Solange Sie die Voraussetzungen erfüllen. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate, danach ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig.

    Kann ich neben dem Bürgergeld arbeiten?

    Ja, Hinzuverdienst ist erlaubt und gewünscht. Es gelten gestaffelte Freibeträge (siehe oben).

    Was passiert mit meinem Bankkonto?

    Das Jobcenter prüft Ihre Kontoauszüge bei der Antragstellung. In der Karenzzeit (12 Monate) wird Vermögen bis 40.000 € (Einzelperson) nicht angerechnet.

    Muss ich meine Wohnung aufgeben?

    In der Karenzzeit (12 Monate) nicht. Danach müssen die Unterkunftskosten angemessen sein. Das Jobcenter informiert Sie und gibt Ihnen Zeit zur Kostensenkung.

    Bekomme ich Bürgergeld, wenn ich noch Arbeitslosengeld I bekomme?

    Ja, als Aufstockung, wenn das ALG I nicht zum Leben reicht.

    Wie unterscheidet sich Bürgergeld vom Wohngeld?

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Geringverdiener. Bürgergeld ist eine umfassende Grundsicherung. Beides gleichzeitig geht nicht, aber Wohngeld kann die bessere Option sein.

    Wichtige Links und Anlaufstellen

  • Antrag online: jobcenter.digital
  • Informationen der Bundesagentur: arbeitsagentur.de
  • Beratung: Caritas, Diakonie, AWO, Verbraucherzentrale
  • PayStat.de hilft

    Prüfen Sie die Erreichbarkeit wichtiger Behörden-Portale:

    ➡️ Jobcenter-Status | ELSTER-Status | Alle Behörden