Krankmeldung richtig einreichen: Fristen, Regeln und Tipps 2026

16. Februar 2026

Krankmeldung 2026: Was hat sich geändert?

Die Krankmeldung in Deutschland hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Der klassische gelbe Schein gehört damit der Vergangenheit an. Doch auch 2026 gibt es wichtige Regeln und Fristen, die Arbeitnehmer kennen müssen, um rechtliche Probleme und Gehaltseinbußen zu vermeiden.

Dieser umfassende Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich 2026 korrekt krankmelden, welche Fristen gelten und was bei Verstößen droht.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

So funktioniert die eAU

Die eAU hat den bisherigen dreifachen Durchschlag des gelben Scheins ersetzt. Der Ablauf ist 2026 wie folgt:

1. Arztbesuch: Sie gehen zum Arzt und erhalten eine Diagnose 2. Digitale Übermittlung: Der Arzt übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an Ihre Krankenkasse 3. Abruf durch den Arbeitgeber: Ihr Arbeitgeber ruft die eAU elektronisch bei der Krankenkasse ab 4. Patientenausdruck: Sie erhalten vom Arzt einen Ausdruck für Ihre eigenen Unterlagen

Was bedeutet das für Sie als Arbeitnehmer?

Obwohl der Arbeitgeber die eAU digital abrufen kann, bleiben Sie als Arbeitnehmer in der Pflicht:

  • Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren
  • Sie müssen rechtzeitig einen Arzt aufsuchen, damit die eAU erstellt werden kann
  • Der Patientenausdruck dient als Ihr persönlicher Nachweis
  • Wichtig: Privatversicherte sind von der eAU ausgenommen und müssen weiterhin eine Papierbescheinigung vorlegen.

    Fristen bei der Krankmeldung: Die 3-Tage-Regel

    Die gesetzliche Regelung

    Nach § 5 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) gelten folgende Fristen:

  • Sofortige Meldepflicht: Sie müssen Ihren Arbeitgeber am ersten Krankheitstag über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren
  • Ärztliche Bescheinigung: Spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen (also wenn Sie länger als drei Kalendertage krank sind)
  • Die Sonderregelung im Arbeitsvertrag

    Viele Arbeitgeber haben im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen strengere Regelungen festgelegt:

  • Manche verlangen die ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag
  • Andere setzen die Frist auf den zweiten Tag
  • Diese strengeren Regelungen sind rechtlich zulässig
  • Tipp: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag genau, um die für Sie geltende Frist zu kennen. Bei Unsicherheiten hilft ein Blick in den geltenden Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung.

    Fristberechnung: Kalender- oder Arbeitstage?

    Die 3-Tage-Frist bezieht sich auf Kalendertage, nicht auf Arbeitstage. Das bedeutet:

  • Werden Sie am Montag krank, müssen Sie spätestens am Donnerstag eine Bescheinigung vorlegen
  • Wochenenden und Feiertage zählen mit
  • Werden Sie am Freitag krank, müssen Sie spätestens am Montag zum Arzt gehen
  • Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber

    Unverzügliche Krankmeldung

    Die Anzeigepflicht verlangt, dass Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich informieren. Idealerweise geschieht dies:

  • Vor Arbeitsbeginn oder spätestens zu Beginn Ihrer regulären Arbeitszeit
  • Telefonisch, per E-Mail oder über das betriebliche System – je nach Vereinbarung im Unternehmen
  • Unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit
  • Was Sie dem Arbeitgeber mitteilen müssen

    Sie sind verpflichtet, folgende Informationen zu geben:

  • Tatsache der Arbeitsunfähigkeit: Dass Sie krank sind
  • Voraussichtliche Dauer: Wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden
  • Erreichbarkeit: Unter welcher Nummer oder Adresse Sie erreichbar sind
  • Nicht verpflichtet sind Sie zur Angabe:

  • Der Art der Erkrankung oder Diagnose
  • Details über Ihren Gesundheitszustand
  • Ob die Krankheit selbstverschuldet ist
  • Folge-Krankmeldung bei längerer Krankheit

    Wenn Ihre Krankheit länger dauert als ursprünglich bescheinigt, müssen Sie:

  • Den Arbeitgeber erneut informieren
  • Eine Folge-AU-Bescheinigung (Folge-eAU) vom Arzt ausstellen lassen
  • Die Folgebescheinigung muss nahtlos an die vorherige anschließen, damit kein Tag ohne Bescheinigung bleibt
  • Pflichten gegenüber der Krankenkasse

    Meldepflicht bei der Krankenkasse

    Neben dem Arbeitgeber haben Sie auch Pflichten gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:

  • Die eAU wird vom Arzt automatisch an die Krankenkasse übermittelt
  • Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen müssen Sie die Krankenkasse über Ihre fortbestehende Arbeitsunfähigkeit informieren
  • Versäumen Sie diese Meldung, kann Ihr Anspruch auf Krankengeld ruhen
  • Fristen bei der Krankenkasse

  • Die Meldung muss innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgen
  • Wird die Frist versäumt, ruht der Krankengeldanspruch ab dem Tag der Fristüberschreitung bis zur Nachholung der Meldung
  • Achtung: Ruhende Tage werden nicht nachgezahlt
  • Entgeltfortzahlung und Krankengeld: Was passiert nach 6 Wochen?

    Die ersten 6 Wochen: Entgeltfortzahlung

    In den ersten sechs Wochen (42 Kalendertage) einer Krankheit zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter. Dies gilt:

  • Für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht
  • Unabhängig davon, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob arbeiten
  • In voller Höhe Ihres regulären Bruttogehalts
  • Nach 6 Wochen: Krankengeld von der Krankenkasse

    Ab der siebten Woche übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung in Form von Krankengeld:

  • Höhe: 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal 90 Prozent des Nettogehalts
  • Obergrenze 2026: Das Krankengeld ist auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt (2026: 5.512,50 Euro monatlich brutto als Berechnungsgrundlage)
  • Maximale Dauer: 78 Wochen (also 72 Wochen Krankengeld nach den 6 Wochen Entgeltfortzahlung) innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit
  • Antragstellung: In der Regel wird das Krankengeld automatisch eingeleitet, sobald die Entgeltfortzahlung endet
  • Berechnung des Krankengelds

    Das Krankengeld wird wie folgt berechnet:

    1. Regelentgelt ermitteln: Ihr durchschnittliches Bruttogehalt der letzten drei Monate 2. 70 Prozent des Bruttogehalts berechnen 3. Prüfen, ob dieser Betrag 90 Prozent des Nettogehalts übersteigt (dann gilt die niedrigere Grenze) 4. Sozialversicherungsbeiträge abziehen (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)

    Beispielrechnung: Bei einem Bruttogehalt von 3.500 Euro erhalten Sie etwa 2.450 Euro brutto Krankengeld (70 %), wovon noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Netto erhalten Sie dann ungefähr 2.150 Euro.

    Nutzen Sie den Gehaltsrechner auf PayStat.de, um Ihre Netto-Bezüge genau zu berechnen.

    Rechte während der Krankheit

    Kündigungsschutz

    Viele Arbeitnehmer fürchten, während einer Krankheit gekündigt zu werden. Hier die Fakten:

  • Eine Kündigung während der Krankheit ist grundsätzlich möglich – Krankheit allein ist kein Kündigungsschutz
  • Eine krankheitsbedingte Kündigung ist jedoch nur unter strengen Voraussetzungen zulässig:
  • - Negative Gesundheitsprognose: Es muss davon ausgegangen werden, dass die Krankheit andauert - Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen - Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers
  • Während der Krankheit gelten die normalen Kündigungsfristen
  • Urlaub und Krankheit

  • Werden Sie im Urlaub krank, werden die Krankheitstage nicht als Urlaubstage gezählt (mit ärztlicher Bescheinigung)
  • Urlaubsansprüche verfallen nicht wegen Krankheit, sondern bleiben bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres bestehen
  • Sie dürfen während der Krankheit keinen Urlaub nehmen, da Urlaub der Erholung dient und bei Krankheit keine Erholung möglich ist
  • Nebentätigkeiten und Verhalten während der Krankheit

  • Sie dürfen keine Tätigkeiten ausüben, die Ihre Genesung gefährden
  • Bettruhe ist nicht automatisch vorgeschrieben – erlaubt ist alles, was der Genesung nicht schadet
  • Einkaufen, Spaziergänge und Arztbesuche sind grundsätzlich erlaubt
  • Ihre Krankschreibung bedeutet nicht, dass Sie das Haus nicht verlassen dürfen
  • Sonderfälle bei der Krankmeldung

    Krankmeldung bei Kindern

    Wenn Ihr Kind krank wird und Sie es pflegen müssen:

  • Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld
  • Pro Kind stehen jedem Elternteil 10 Arbeitstage pro Jahr zu (Alleinerziehende: 20 Tage)
  • Bei mehreren Kindern maximal 25 Arbeitstage (Alleinerziehende: 50 Tage)
  • Das Kind muss unter 12 Jahre alt sein (bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze)
  • Informieren Sie sich auch über Elterngeld-Regelungen 2026
  • Krankmeldung während der Probezeit

  • In der Probezeit gelten dieselben Krankmeldungspflichten
  • Allerdings besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung
  • Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt nur zwei Wochen
  • Krankmeldung im Ausland

    Wenn Sie im Urlaub im Ausland erkranken:

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich
  • Suchen Sie einen Arzt vor Ort auf
  • Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Aufenthaltsadresse mit
  • Informieren Sie Ihre Krankenkasse über die Erkrankung im Ausland
  • Bei Rückkehr nach Deutschland sollten Sie sich zeitnah bei Ihrem Hausarzt vorstellen
  • Häufige Fehler bei der Krankmeldung

    1. Verspätete Meldung beim Arbeitgeber

    Der häufigste Fehler: Den Arbeitgeber nicht rechtzeitig informieren. Melden Sie sich immer vor Arbeitsbeginn oder so früh wie möglich.

    Konsequenz: Eine verspätete Meldung kann eine Abmahnung nach sich ziehen und im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung führen.

    2. Keine lückenlose Folgebescheinigung

    Bei längerer Krankheit vergessen viele, die Folge-AU rechtzeitig ausstellen zu lassen. Es darf kein Tag ohne gültige Bescheinigung sein.

    Konsequenz: Lücken können dazu führen, dass die Krankenkasse das Krankengeld einstellt oder dass der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigert.

    3. Falsches Verhalten während der Krankheit

    Aktivitäten, die der Genesung widersprechen, können problematisch werden:

  • Sport treiben bei einer Krankschreibung wegen Grippe
  • Nebenjob ausüben während der Arbeitsunfähigkeit
  • Feiern gehen und Fotos in sozialen Medien posten
  • Konsequenz: Der Arbeitgeber kann eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen.

    4. Arztbesuch am falschen Tag

    Manche Arbeitnehmer warten zu lange mit dem Arztbesuch und versäumen die Frist für die Bescheinigung.

    Tipp: Gehen Sie im Zweifelsfall am ersten Krankheitstag zum Arzt, auch wenn Ihr Arbeitsvertrag erst ab dem dritten Tag eine Bescheinigung verlangt.

    5. Krankenkasse nicht informieren

    Besonders bei längerer Krankheit vergessen Arbeitnehmer, ihre Krankenkasse über die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

    Konsequenz: Der Anspruch auf Krankengeld kann ruhen – Sie erhalten dann vorübergehend kein Geld.

    6. Keine Dokumentation

    Viele Arbeitnehmer dokumentieren ihre Krankmeldungen nicht sorgfältig:

  • Patientenausdrucke nicht aufbewahren
  • Zeitpunkt der Meldung beim Arbeitgeber nicht notieren
  • E-Mails oder SMS als Nachweis nicht sichern
  • Tipp: Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens drei Jahre auf.

    Schritt-für-Schritt-Anleitung: Korrekt krankmelden in 2026

    Schritt 1: Arbeitgeber sofort informieren

  • Rufen Sie vor Arbeitsbeginn an oder schreiben Sie eine E-Mail
  • Teilen Sie mit, dass Sie krank sind und wie lange Sie voraussichtlich ausfallen
  • Halten Sie den Zeitpunkt der Meldung fest
  • Schritt 2: Arzt aufsuchen

  • Besuchen Sie Ihren Hausarzt innerhalb der geltenden Frist
  • Schildern Sie Ihre Beschwerden vollständig
  • Der Arzt erstellt die eAU und übermittelt sie an Ihre Krankenkasse
  • Schritt 3: Folgebescheinigung bei längerer Krankheit

  • Suchen Sie rechtzeitig erneut den Arzt auf, bevor die aktuelle Bescheinigung abläuft
  • Stellen Sie sicher, dass die Folgebescheinigung nahtlos anschließt
  • Schritt 4: Krankenkasse informieren (bei Krankheit über 6 Wochen)

  • Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und informieren Sie über die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit
  • Beantragen Sie gegebenenfalls Krankengeld
  • Nutzen Sie den Behörden-Status auf PayStat.de, um die Erreichbarkeit Ihrer Krankenkasse zu prüfen
  • Schritt 5: Genesungsfördernd verhalten

  • Befolgen Sie die ärztlichen Anweisungen
  • Vermeiden Sie Aktivitäten, die Ihre Genesung gefährden
  • Halten Sie sich für Rückfragen des Arbeitgebers oder der Krankenkasse erreichbar
  • Checkliste: Krankmeldung 2026

  • [ ] Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn informiert
  • [ ] Voraussichtliche Dauer der Krankheit mitgeteilt
  • [ ] Arzt innerhalb der geltenden Frist aufgesucht
  • [ ] eAU durch den Arzt an die Krankenkasse übermittelt
  • [ ] Patientenausdruck für eigene Unterlagen erhalten
  • [ ] Bei längerer Krankheit: Folgebescheinigung rechtzeitig besorgt
  • [ ] Bei Krankheit über 6 Wochen: Krankenkasse informiert
  • [ ] Alle Unterlagen und Nachweise dokumentiert und aufbewahrt
  • Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, warum ich krank bin?

    Nein. Sie sind nicht verpflichtet, die Art Ihrer Erkrankung mitzuteilen. Sie müssen lediglich die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer mitteilen.

    Darf mein Arbeitgeber mich während der Krankheit kontaktieren?

    Ja, allerdings nur in dringenden betrieblichen Angelegenheiten. Regelmäßige Kontrollanrufe sind nicht zulässig, es sei denn, es besteht ein begründeter Verdacht auf Missbrauch.

    Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig krankmelde?

    Eine verspätete Krankmeldung kann zur Abmahnung führen. Im Wiederholungsfall kann sie sogar eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Die Entgeltfortzahlung kann verweigert werden, bis die Bescheinigung vorliegt.

    Kann ich während der Krankschreibung gekündigt werden?

    Ja, eine Kündigung während der Krankheit ist möglich. Es gibt in Deutschland keinen absoluten Kündigungsschutz wegen Krankheit. Allerdings müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere bei einer krankheitsbedingten Kündigung.

    Wie wirkt sich häufige Krankheit auf mein Arbeitsverhältnis aus?

    Häufige Kurzerkrankungen (mehr als 30 Tage pro Jahr über drei Jahre) können eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn eine negative Gesundheitsprognose besteht und die Fehlzeiten zu erheblichen betrieblichen Störungen führen.

    Was ändert sich 2026 bei der Krankmeldung?

    Die wesentlichen Änderungen 2026 betreffen vor allem die verbesserte digitale Infrastruktur der eAU. Die Abrufquote durch Arbeitgeber liegt mittlerweile bei über 95 Prozent. Zudem werden die Schnittstellen zwischen Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgebern weiter optimiert.

    Fazit: Krankmeldung richtig einreichen

    Eine korrekte Krankmeldung schützt Sie vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen und sichert Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Die wichtigsten Regeln 2026 im Überblick:

    1. Sofort melden: Arbeitgeber am ersten Krankheitstag informieren 2. Frist beachten: Ärztliche Bescheinigung spätestens am vierten Tag (oder gemäß Arbeitsvertrag) 3. eAU nutzen: Die elektronische AU-Bescheinigung wird automatisch übermittelt 4. Lückenlos bleiben: Folgebescheinigungen rechtzeitig besorgen 5. Krankenkasse informieren: Besonders wichtig ab der siebten Woche 6. Genesungsfördernd verhalten: Keine Aktivitäten, die der Heilung schaden 7. Dokumentieren: Alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren

    PayStat.de hilft

    Prüfen Sie die Erreichbarkeit wichtiger Portale und Behörden:

    ➡️ ELSTER-Status | Alle Behörden