Steuerklasse wechseln als Ehepaar: Anleitung und Tipps für 2026

10. Februar 2026

Steuerklassen in Deutschland: Ein Überblick

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen (Lohnsteuerklassen I bis VI), die bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Bruttolohn abgezogen wird. Für Ehepaare ist die Wahl der richtigen Steuerklasse besonders wichtig, da sie das monatliche Nettoeinkommen erheblich beeinflussen kann.

Die sechs Steuerklassen im Detail

| Steuerklasse | Für wen? | Grundfreibetrag 2026 | |-------------|----------|---------------------| | I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete | 12.096 € | | II | Alleinerziehende | 12.096 € + Entlastungsbetrag | | III | Verheiratete (Besserverdiener) | 24.192 € | | IV | Verheiratete (beide gleich) | 12.096 € | | IV mit Faktor | Verheiratete (individuelle Verteilung) | Individuell berechnet | | V | Verheiratete (Geringverdiener, Partner in III) | Kein Grundfreibetrag | | VI | Zweit- und Nebenjob | Kein Grundfreibetrag |

Nach der Hochzeit werden beide Partner automatisch in Steuerklasse IV eingestuft. Ein Wechsel in eine andere Kombination muss aktiv beantragt werden.

Wann sollten Ehepaare die Steuerklasse wechseln?

Ein Steuerklassenwechsel als Ehepaar lohnt sich in verschiedenen Lebenssituationen:

1. Nach der Heirat

Frisch verheiratete Paare sollten prüfen, ob die automatische Einstufung IV/IV optimal ist – besonders bei unterschiedlich hohem Einkommen.

2. Bei Gehaltsunterschieden

Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, kann die Kombination III/V das monatliche Nettoeinkommen erhöhen. Faustregel: Verdient ein Partner mindestens 60 % des Gesamteinkommens, lohnt sich III/V.

3. Vor der Geburt eines Kindes

Das Elterngeld wird auf Basis des Nettolohns berechnet. Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte rechtzeitig (mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz) in Steuerklasse III wechseln, um ein höheres Elterngeld zu erhalten.

4. Bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit

Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld orientieren sich am Nettolohn. Ein Wechsel in Steuerklasse III kann die Lohnersatzleistung erhöhen.

5. Bei Gehaltsänderungen

Eine Beförderung, ein Jobwechsel oder der Beginn einer Teilzeitbeschäftigung können einen Steuerklassenwechsel sinnvoll machen.

Die drei Steuerklassen-Kombinationen für Ehepaare

Kombination III/V

Geeignet für: Paare mit stark unterschiedlichem Einkommen

  • Der Besserverdiener erhält Steuerklasse III (doppelter Grundfreibetrag)
  • Der Geringverdiener erhält Steuerklasse V (kein Grundfreibetrag)
  • Vorteil: Höheres monatliches Nettoeinkommen insgesamt
  • Nachteil: Oft Steuernachzahlung bei der Einkommensteuererklärung, Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung
  • Kombination IV/IV

    Geeignet für: Paare mit ähnlich hohem Einkommen

  • Beide Partner erhalten den gleichen Grundfreibetrag
  • Vorteil: Keine Steuernachzahlung zu erwarten, keine Pflicht zur Steuererklärung
  • Nachteil: Bei ungleichem Einkommen nicht optimal
  • Kombination IV/IV mit Faktor

    Geeignet für: Paare, die monatlich genau passend besteuert werden möchten

  • Der Faktor berücksichtigt die voraussichtliche Gesamtsteuerlast und verteilt sie gerecht
  • Vorteil: Genauere monatliche Steuerbelastung, kaum Nachzahlung oder Erstattung
  • Nachteil: Jährliche Neubeantragung nötig, etwas komplexer
  • Rechenbeispiele: Welche Kombination lohnt sich?

    Beispiel 1: Großer Gehaltsunterschied

    Situation: Partner A verdient 60.000 € brutto/Jahr, Partner B verdient 20.000 € brutto/Jahr.

    | Kombination | Netto A (monatlich) | Netto B (monatlich) | Gesamt-Netto | |-------------|--------------------|--------------------|-------------| | IV/IV | ca. 3.050 € | ca. 1.380 € | ca. 4.430 € | | III/V | ca. 3.450 € | ca. 1.150 € | ca. 4.600 € | | IV/IV Faktor | ca. 3.250 € | ca. 1.340 € | ca. 4.590 € |

    Empfehlung: III/V bringt monatlich ca. 170 € mehr Netto. Allerdings ist bei der Steuererklärung eine Nachzahlung wahrscheinlich.

    Beispiel 2: Ähnliches Einkommen

    Situation: Beide Partner verdienen jeweils ca. 40.000 € brutto/Jahr.

    | Kombination | Netto A (monatlich) | Netto B (monatlich) | Gesamt-Netto | |-------------|--------------------|--------------------|-------------| | IV/IV | ca. 2.350 € | ca. 2.350 € | ca. 4.700 € | | III/V | ca. 2.700 € | ca. 1.900 € | ca. 4.600 € |

    Empfehlung: IV/IV ist hier optimal. III/V bringt sogar weniger Gesamtnetto und eine ungleiche Verteilung.

    Beispiel 3: Elterngeld-Optimierung

    Situation: Partnerin verdient 35.000 € und plant Elternzeit.

  • In Steuerklasse V: Netto ca. 1.650 € → Elterngeld ca. 1.073 €
  • In Steuerklasse III: Netto ca. 2.150 € → Elterngeld ca. 1.398 €
  • Ersparnis: Bis zu 325 € mehr Elterngeld pro Monat durch rechtzeitigen Steuerklassenwechsel.

    Steuerklasse wechseln: Schritt-für-Schritt Anleitung

    Option 1: Steuerklasse wechseln über ELSTER

    Der einfachste Weg ist der elektronische Antrag über das ELSTER-Portal:

    1. Bei ELSTER anmelden: Gehen Sie auf elster.de und loggen Sie sich ein. Falls Sie noch keinen Account haben, finden Sie in unserer ELSTER-Anleitung alle Schritte zur Registrierung. 2. Formulare & Leistungen aufrufen: Navigieren Sie zu "Formulare & Leistungen" → "Alle Formulare" → "Lohnsteuer". 3. Antrag auf Steuerklassenwechsel auswählen: Wählen Sie das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern". 4. Daten eingeben: Tragen Sie die Steuer-IDs beider Partner, die aktuelle und gewünschte Steuerklasse ein. Bei IV/IV mit Faktor geben Sie die voraussichtlichen Jahresbruttolöhne an. 5. Elektronisch signieren und absenden: Beide Ehepartner müssen den Antrag über ihr ELSTER-Zertifikat signieren. 6. Bestätigung abwarten: Das Finanzamt bearbeitet den Antrag in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Die neue Steuerklasse gilt ab dem Folgemonat.

    ➡️ Aktueller ELSTER-Status – Prüfen Sie vor dem Antrag, ob ELSTER verfügbar ist.

    Option 2: Steuerklasse wechseln beim Finanzamt

    1. Formular herunterladen: Das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern" finden Sie auf formulare-bfinv.de oder direkt beim Finanzamt. 2. Formular ausfüllen: Beide Ehepartner tragen ihre persönlichen Daten, Steuer-IDs und die gewünschte Steuerklassenkombination ein. 3. Unterschreiben: Beide Partner müssen das Formular eigenhändig unterschreiben. 4. Einreichen: Per Post an das zuständige Finanzamt senden oder persönlich in der Servicestelle abgeben. 5. Arbeitgeber informieren: Nach Genehmigung ändert das Finanzamt die ELStAM-Daten automatisch. Ihr Arbeitgeber erhält die neue Steuerklasse über das elektronische Verfahren.

    Wichtige Regeln beim Steuerklassenwechsel

    Fristen und Häufigkeit

  • Ein Steuerklassenwechsel ist mehrmals im Jahr möglich (seit 2020 keine Beschränkung auf einmal pro Jahr mehr)
  • Der Wechsel wird in der Regel zum Folgemonat wirksam
  • Bei Faktor-Verfahren: Jedes Jahr neu beantragen
  • Pflicht zur Steuererklärung

    Bei der Kombination III/V sind beide Partner verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei IV/IV (ohne Faktor) besteht keine Pflicht.

    ➡️ Steuererklärung mit ELSTER einreichen

    Gemeinsame Veranlagung

    Der Steuerklassenwechsel betrifft nur die monatliche Lohnsteuer. Die endgültige Steuerlast wird bei der Einkommensteuererklärung durch die gemeinsame Veranlagung (Ehegattensplitting) berechnet. Die Steuerklasse bestimmt also nicht, wie viel Steuern Sie insgesamt zahlen – nur wann.

    Steuerklasse und Lohnersatzleistungen

    Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe von Lohnersatzleistungen, die sich am Nettoeinkommen orientieren:

    | Lohnersatzleistung | Berechnung | |-------------------|------------| | Elterngeld | 65-67 % des Nettoeinkommens | | Arbeitslosengeld I | 60-67 % des Nettoentgelts | | Kurzarbeitergeld | 60-67 % des Nettoentgelts | | Krankengeld | 70 % des Bruttoentgelts (max. 90 % netto) | | Mutterschaftsgeld | Basierend auf Nettolohn |

    Wichtig: Planen Sie den Steuerklassenwechsel rechtzeitig! Beim Elterngeld gilt die Steuerklasse, die in der Mehrzahl der 12 Monate vor dem Mutterschutz galt.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Wie lange dauert der Steuerklassenwechsel?

    Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen. Der Wechsel wird zum Folgemonat nach der Bearbeitung wirksam. Über ELSTER ist die Bearbeitung oft schneller als per Post.

    Kann ich die Steuerklasse rückwirkend ändern?

    Nein, ein rückwirkender Steuerklassenwechsel ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme gilt nur im Jahr der Heirat – hier kann der Wechsel für das gesamte Kalenderjahr gelten.

    Muss mein Partner dem Steuerklassenwechsel zustimmen?

    Ja, seit 2018 können Ehepartner zwar einzeln einen Wechsel in IV/IV beantragen, aber für die Kombination III/V müssen beide Partner den Antrag gemeinsam stellen und unterschreiben.

    Welche Steuerklasse bei Elternzeit?

    Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte Steuerklasse III haben, um ein höheres Elterngeld zu erhalten. Wechseln Sie mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, damit die günstigere Steuerklasse für die Berechnung herangezogen wird.

    Was passiert bei Trennung oder Scheidung?

    Im Jahr der Trennung gilt noch die bisherige Steuerklasse. Ab dem 1. Januar des Folgejahres werden beide Partner in Steuerklasse I eingestuft. Die gemeinsame Veranlagung ist dann nicht mehr möglich.

    Welche Unterlagen brauche ich für den Steuerklassenwechsel?

  • Steuer-Identifikationsnummern beider Partner
  • Personalausweis oder Reisepass (bei persönlicher Vorsprache)
  • Heiratsurkunde (bei erstmaligem Wechsel nach der Hochzeit)
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?

    Seit 2020 gibt es keine Beschränkung mehr. Sie können die Steuerklasse so oft wechseln, wie es sinnvoll ist. Beachten Sie jedoch, dass jeder Wechsel einige Wochen Bearbeitungszeit benötigt.

    Fazit: Die richtige Steuerklasse spart bares Geld

    Der Steuerklassenwechsel als Ehepaar ist unkompliziert und kann Ihr monatliches Nettoeinkommen deutlich erhöhen. Besonders vor Elternzeit, bei Gehaltsänderungen oder nach der Hochzeit lohnt sich eine Überprüfung. Nutzen Sie ELSTER für einen schnellen und bequemen Antrag.

    Zusammenfassung der Empfehlungen:

  • Ähnliches Einkommen → IV/IV
  • Unterschiedliches Einkommen (60/40 oder mehr) → III/V
  • Genauere Verteilung gewünscht → IV/IV mit Faktor
  • Vor Elternzeit → Partner in Elternzeit in Steuerklasse III
  • PayStat.de hilft

    Prüfen Sie die Erreichbarkeit wichtiger Portale:

    ➡️ ELSTER-Status | Finanzamt-Formulare | Alle Behörden