Elterngeld beantragen und berechnen 2026: Höhe, Anleitung & Tipps
10. Februar 2026
Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt. Es soll den Einkommensverlust ausgleichen, wenn Mütter und Väter nach der Geburt weniger arbeiten oder ihre Erwerbstätigkeit ganz unterbrechen, um ihr Kind zu betreuen. Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Die drei Varianten des Elterngeldes
Seit der Reform gibt es drei Varianten, die flexibel kombiniert werden können:
| Variante | Dauer | Höhe | Besonderheit | |----------|-------|------|-------------| | Basiselterngeld | Bis 12 Monate (+2 Partnermonate) | 300–1.800 € | Klassische Variante | | ElterngeldPlus | Bis 24 Monate (+4 Partnermonate) | 150–900 € | Halber Betrag, doppelte Dauer | | Partnerschaftsbonus | 2–4 zusätzliche Monate | 150–900 € | Beide arbeiten 24–32 Std./Woche |
#### Basiselterngeld
Das Basiselterngeld ist die klassische Form. Es wird für maximal 12 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und mindestens ein Partner für mindestens zwei Monate seine Erwerbstätigkeit reduziert, gibt es zwei zusätzliche Partnermonate – insgesamt also 14 Monate. Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate.
#### ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus ist besonders attraktiv für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. Der monatliche Betrag ist zwar geringer (maximal die Hälfte des Basiselterngeldes), wird aber doppelt so lange gezahlt.
#### Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen. Voraussetzung: Beide Elternteile arbeiten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche. Der Bonus wird für zwei bis vier zusätzliche Monate als ElterngeldPlus gewährt.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Elterngeld können grundsätzlich alle Eltern beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Grundvoraussetzungen
Anspruchsberechtigte Personengruppen
| Personengruppe | Anspruch | Besonderheiten | |----------------|----------|----------------| | Arbeitnehmer | Ja | Berechnung auf Basis des Nettogehalts | | Beamte | Ja | Berechnung auf Basis der Bezüge | | Selbstständige | Ja | Berechnung auf Basis des Gewinns | | Arbeitslose | Ja | Mindestelterngeld 300 € | | Studierende | Ja | Mindestelterngeld 300 € | | Hausfrauen/Hausmänner | Ja | Mindestelterngeld 300 € | | Nicht-EU-Bürger | Unter Bedingungen | Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis erforderlich |
Einkommensgrenzen seit 2024
Seit April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen. Elterngeld wird nur gezahlt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:
Elterngeld berechnen: So hoch ist Ihr Anspruch
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt.
Die Berechnungsformel
| Nettoeinkommen vor Geburt | Ersatzrate | Elterngeld | |---------------------------|------------|------------| | Unter 1.000 € | Bis 100 % | Gestaffelt nach Einkommen | | 1.000 – 1.200 € | 67 % | 670 – 804 € | | 1.200 – 2.770 € | 65 % | 780 – 1.800 € | | Über 2.770 € | 65 % (gedeckelt) | Max. 1.800 € | | Kein Einkommen | – | Mindestens 300 € |
Grundregel: Das Elterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro pro Monat (Basiselterngeld).
Bei Nettoeinkommen unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate stufenweise um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt – bis auf maximal 100 %.
Der Bemessungszeitraum
Der Bemessungszeitraum ist der Zeitraum, aus dem das Einkommen für die Berechnung herangezogen wird:
Monate mit Mutterschaftsgeld, Elterngeld für ein älteres Kind oder schwangerschaftsbedingter Erkrankung werden aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert.
Steuerklasse optimieren für höheres Elterngeld
Die Steuerklasse hat einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes, da das Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage dient. Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte möglichst früh in Steuerklasse III wechseln.
Wichtig: Die Steuerklasse muss in der Mehrzahl der 12 Monate des Bemessungszeitraums vor Beginn des Mutterschutzes gegolten haben. Planen Sie den Wechsel daher mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
Rechenbeispiel:
➡️ Lesen Sie unsere ausführliche Anleitung zum Steuerklassenwechsel als Ehepaar, um Ihr Elterngeld zu maximieren.
Elterngeld beantragen: Schritt-für-Schritt Anleitung
Schritt 1: Zuständige Elterngeldstelle finden
Die Elterngeldstelle ist je nach Bundesland unterschiedlich organisiert:
| Bundesland | Zuständige Stelle | |------------|------------------| | Bayern | Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) | | NRW | Versorgungsämter | | Berlin | Jugendamt des Bezirks | | Andere | Landesamt oder Kreisverwaltung |
Die zuständige Stelle finden Sie unter familienportal.de.
Schritt 2: Antrag vorbereiten
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
Schritt 3: Antrag ausfüllen
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Im Antrag legen Sie fest:
1. Welche Elterngeld-Variante Sie wählen (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Kombination) 2. Für welche Lebensmonate Sie Elterngeld beantragen 3. Wie Sie die Monate zwischen den Partnern aufteilen
Schritt 4: Antrag einreichen
Reichen Sie den unterschriebenen Antrag mit allen Unterlagen bei Ihrer Elterngeldstelle ein.
Frist: Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden. Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt. Stellen Sie den Antrag daher innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes.
Schritt 5: Bescheid prüfen
Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Bundesland 4 bis 8 Wochen. Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig und legen Sie bei Fehlern innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Dauer und Aufteilung zwischen den Partnern
Basiselterngeld aufteilen
Die 12 (+2) Monate Basiselterngeld können flexibel aufgeteilt werden:
Gleichzeitiger Bezug: Beide Elternteile können auch gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, allerdings werden dann doppelt so viele Monate verbraucht.
ElterngeldPlus aufteilen
Mit ElterngeldPlus verlängert sich die Bezugsdauer: Ein Basiselterngeld-Monat wird in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt. So können bis zu 28 Monate (plus Partnerschaftsbonus) abgedeckt werden.
Elterngeld und Teilzeitarbeit / Minijob
Während des Elterngeldbezugs dürfen Sie arbeiten – maximal 32 Stunden pro Woche (vor September 2021 waren es 30 Stunden).
Auswirkungen auf das Elterngeld
Beim Basiselterngeld wird das Teilzeiteinkommen auf das Elterngeld angerechnet. Die Berechnung erfolgt nach der sogenannten Differenzmethode:
1. Elterngeld ohne Einkommen berechnen (auf Basis des Einkommens vor der Geburt) 2. Elterngeld mit Teilzeiteinkommen berechnen (Differenz aus Einkommen vor und nach der Geburt) 3. Das niedrigere Ergebnis wird ausgezahlt
Minijob (520-Euro-Job)
Ein Minijob wird auf das Elterngeld angerechnet, allerdings bleibt das Mindestelterngeld von 300 Euro (Basiselterngeld) bzw. 150 Euro (ElterngeldPlus) erhalten. Bei ElterngeldPlus ist ein Minijob oft besonders vorteilhaft, da der Anrechnungsbetrag geringer ausfällt und die Bezugsdauer länger ist.
Tipp: ElterngeldPlus bei Teilzeit
Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, ist ElterngeldPlus oft die bessere Wahl als Basiselterngeld. Der Grund: Bei Teilzeitarbeit kann das ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das Basiselterngeld – bei doppelter Bezugsdauer.
Zusätzliche Leistungen und Zuschläge
Geschwisterbonus
Familien mit weiteren kleinen Kindern erhalten einen Geschwisterbonus von 10 % des Elterngeldes (mindestens 75 Euro bei Basiselterngeld, 37,50 Euro bei ElterngeldPlus). Voraussetzung: Mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren.
Mehrlingszuschlag
Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) wird ein Zuschlag von 300 Euro pro weiterem Kind gezahlt.
Elterngeld und Bürgergeld
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, wird das Elterngeld grundsätzlich als Einkommen angerechnet. Das Mindestelterngeld von 300 Euro bleibt jedoch anrechnungsfrei, wenn Sie vor der Geburt erwerbstätig waren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die Bearbeitung des Elterngeldantrags?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen. In Stoßzeiten kann es auch länger dauern.
Kann ich den Elterngeldantrag ändern?
Ja, Sie können den Antrag nachträglich ändern, zum Beispiel die Aufteilung der Monate oder die Variante (Basiselterngeld/ElterngeldPlus). Änderungen für die Zukunft sind in der Regel problemlos möglich.
Wird Elterngeld besteuert?
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das Elterngeld selbst wird nicht besteuert, erhöht aber den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen. Sie müssen daher eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Bekomme ich Elterngeld als Selbstständiger?
Ja, Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld. Die Berechnung basiert auf dem Gewinn des letzten abgeschlossenen Steuerjahres vor der Geburt. Während des Elterngeldbezugs dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Kann ich Elterngeld und Mutterschaftsgeld gleichzeitig bekommen?
Das Mutterschaftsgeld (inkl. Arbeitgeberzuschuss) wird auf das Elterngeld angerechnet. Da das Mutterschaftsgeld in der Regel das volle Nettoeinkommen abdeckt, entfällt in den Wochen des Mutterschutzes meistens kein zusätzliches Elterngeld.
Welche Steuerklasse soll ich für Elterngeld wählen?
Der Elternteil, der in Elternzeit geht, sollte Steuerklasse III haben, um ein höheres Nettoeinkommen und damit höheres Elterngeld zu erhalten. Wechseln Sie mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz. ➡️ Steuerklasse wechseln: Anleitung
Ab wann kann ich Elterngeld beantragen?
Den Antrag können Sie erst nach der Geburt des Kindes stellen. Sie sollten den Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate stellen, da Elterngeld nur für maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt wird.
Wie wirkt sich ein Minijob auf das Elterngeld aus?
Ein Minijob wird auf das Elterngeld angerechnet. Das Mindestelterngeld (300 € Basiselterngeld / 150 € ElterngeldPlus) bleibt jedoch erhalten. Bei ElterngeldPlus kann ein Minijob vorteilhaft sein, da der Anrechnungsbetrag geringer ausfällt.
Fazit: Elterngeld richtig beantragen und maximieren
Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für junge Familien. Um den maximalen Betrag zu erhalten:
1. Steuerklasse rechtzeitig optimieren – Wechsel in Klasse III mindestens 7 Monate vor Mutterschutz (Anleitung) 2. Variante klug wählen – ElterngeldPlus lohnt sich besonders bei Teilzeitarbeit 3. Antrag rechtzeitig stellen – Innerhalb der ersten 3 Lebensmonate 4. Partnermonate nutzen – 2 zusätzliche Monate sichern 5. Bescheid prüfen – Fehler sind nicht selten, Widerspruch innerhalb eines Monats möglich
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